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Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis ab August 2021 verpflichtend

Anfang November 2020 beschloss der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass,- Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentarwesen. FDP, Grüne und Linke stimmten dagegen.

Ausgangspunkt war das Passbilder nur noch digital erstellt werden sollen, und zwar entweder in der ausstellenden Behörde selbst oder in Fotostudios, welche die Bilder direkt an die Passbehörde übermitteln müssen um Bildmanipulationen zu verhindern.

Zudem wird entsprechend der EU-Verordnung 2019/1157 die Aufnahme von Fingerabdrücken im Personalausweis verpflichtend zum 2. August 2021 eingeführt. Datenschützer sehen in dem Fingerabdruckszwang aufgrund der Unverhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffsaufgezogengif einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta und das Grundgesetz. Der Grüne Konstantin von Notz kritisierte, dass die angehörten ExpertInnen im Innenausschuss ignoriert wurden. Die sicherheitspolitische Notwendigkeit der Speicherpflicht könne nicht belegt werden.

Wer keinen Fingerabdruck im Personalausweis haben will, sollte daher schleunigst einen neuen Personalausweis beantragen, bevor am 2. August 2021 die neue Verordnung in Kraft tritt. Der neue Personalausweis gilt dann übrigens 10 Jahre. Wer einen noch länger gültigen Personalausweis besitzt, kann einen neuen nur beantragen, wenn der alte beschädigt oder verloren ist; beziehungsweise mit berechtigtem Interesse nach Personalausweisgesetz §6. Mehr Informationen bei digitalcourage .

Bereits in der Vergangenheit wurde im Personalausweis ein RFID-Chip integriet auf dem das biometrische Passfoto gespeichert ist, sowie Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnort und Postleitzahl. RFID steht für Radio-frequenc Identification, also Identifikation per Radiowellen. Mithilfe dieses Chips lassen sich Daten über Funk auslesen und auch übertragen. Beim neuen Personalausweis sollen die Daten auf dem Chip auf rund zwei Meter auslesbar sein.

Da nur die wenigsten den Chip freischalten ließen, wurde im Hintergrund beschlossen den Microchip auf dem Personalausweis künftig grundsätzlich aktiv zu schalten.  Es gibt aber Möglichkeiten sich zu schützen. Die schwachen passiven Sender lassen sich mit ein wenig Metall (Ausweishülle aus Silberfolie) entschärfen. Und im Internet finden sich Anleitungen zum Umgang mit RFID-Chips z.B. beim Chaos Computer Club, (Chip zappen) oder in einem Video des Chaos Computer Clubs . Dort wird demonstriert wie mit einer Induktionsplatte der RFID-Chip funktionsunfähig wird.

 

überwachung pcsIn den letzten Jahren gab es eine grenzenlose Daten-Sammelwut der Behörden, die der Kontrollsucht von Polizeistaaten entspricht. Fingerabdruck und Gesichtserkennungsdaten fließen in staatliche Datenbank ein, auf die immer mehr Behörden zugreifen dürfen. Überwachungssysteme (wie z.B. am Südkreuz in Berlin) können mit den biometrischen Daten aus Ausweisen gefüttert und über automatische Gesichtserkennung abgeglichen werden. Oder im Zuge von geheimdienstlichen Recherchen oder polizeilichen Ermittlungen wird auf die Datenbanken zugegriffen. Es steht zu befürchten, dass mit dem neuen Registermodernierungsgesetz eine Verknüpfung mit weiteren Datenbanken vollzogen wird und von jedem Menschen Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Und wie wir wissen kennt auch der Datenhunger der Wirtschaft keine Grenzen.