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Bundestag verabschiedet erweitert Befugnisse zur Überwachung

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche mit einer Mehrheit von 355 Stimmen aus CDU/CSU und SPD "das Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts" angenommen.

Es erlaubt den Geheimdiensten Geräte wie Smartphones oder Computer mit Staatstrojanern zu hacken. Die beschlossene Verfassungsschutzrecht-Novelle ermöglicht den Zugriff auf laufende Kommunikation plus die Kommunikation, die vor Installation der Schadsoftware, aber nach Anordnung der Überwachungsmaßnahme stattgefunden hat. Das Gesetz verpflichtet die Internet-Provider, bei der Installation von Schadsoftware zu helfen. Viele Sachverständige und Jurist*innen schätzen die Quellen-TKÜ als verfassungswidrig ein, da sie weit in die Grundrechte eingreift. Um Staatstrojaner zu installieren, müssen Behörden IT-Sicherheitslücken auf überwachung big brotherGeräten ausnutzen. Es entsteht also ein Anreiz, bekannte Sicherheitslücken offen zu halten. Das ist aber eine weitaus größere Gefahr für jeden Einzelnen, sowie die gesamte Wirtschaft.

Die Befugnis der Bundespolizei zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie etwa dem Abnehmen von Fingerabdrücken wird ebenfalls auf Fälle noch gar nicht begangener Straftaten erweitert.

Eine weitere Gesetzesverschärfung legalisiert die Kennzeichenfahndung, die in vielen Bundesländern nach Landesgesetzen und teilweise in der Grauzone stattfand. Eine Auto-Vorratsdatenspeicherung wie Brandenburg diese betreibt mit 40 Millionen Kennzeichen zu der jeden Tag 55.000 neue hinzu kommen ist in Zukunft illegal. Eine weitere Ausweitung des Gesetzes auf eine Vorratsdatenspeicherung ist aber nicht ausgeschlossen.

Eine Änderung in der Strafprozessordnung führt eine weitere Verschärfung ein. Hausdurchsuchungen dürfen jetzt rund um die Uhr stattfinden. Hintergrund ist, dass Internetkriminelle angeblich zu Nachtzeiten besonders aktiv sind und nur so könnte man an Festplatten gelangen, die dann nicht verschlüsselt sind.