von: Gemeinschaftlicher Widerstand
Der aktuelle seit Januar 2024 laufende G20-Rondenbarg-Prozess steht kurz vor dem Abschluss. Am 26. und 27. August sind noch Prozesstermine angesetzt und am 3. September ist das Urteil zu erwarten. Beim letzten Prozesstermin am 15. August hat die Verteidigung einen Antrag auf Einstellung gestellt, da eine „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“ durch Behörden nicht ausgeschlossen werden kann. Den Angeklagten wird Landfriedensbruch vorgeworfen, ohne dass ihnen individuelle Straftaten zugerechnet werden. Allein mit der Anwesenheit in der Versammlung soll durch das Anlegen schwarzer Kleidung oder Vermummung eine Unterstützung so genannter Gewalttäter*innen erfolgt sein. Die Beteiligung von V-Personen in der Versammlung würde sich somit nicht auf eine rein passive Informationsgewinnung beschränken, sondern einen aktiven Tatbeitrag darstellen. Dies wäre dann eine „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“ und nach europäischem Recht ein Verfahrenshindernis. Über den Antrag wird bei den nächsten Prozessterminen entschieden. Jede Verurteilung, egal in welcher konkreten Form sie erfolgt, wäre ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit, denn es wird die bloße Anwesenheit der Angeklagten bei einer Demonstration kriminalisiert. Der Verfolgungseifer der Justiz ist zudem noch lange nicht zu Ende. Weitere Rondenbarg-Verfahren wurden jetzt eröffnet, gegen eine Gruppe von elf Angeklagten und gegen eine Gruppe von sechs Angeklagten. Wann genau diese Prozesse beginnen, ist noch nicht terminiert. Anlässlich der bevorstehenden Urteilsverkündung im aktuell laufenden Prozess finden am 24. August in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ statt.
Kommt zu den Demos und zu den letzten Prozessterminen!
Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest! United we Stand!
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