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Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wurde 1947 von KZ- Überlebenden gegründet, die meisten 20070505mittenw093Widerstandskämpferinnen und Kämpfer gegen den Nationalsozialismus. Am 4. November 2019 hat das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit entzogen. Dies bedeutet eine Existenzgefährdung für den Verein, enorme Steuerrückzahlungen und ist ein fatales politisches Zeichen in Zeiten von AfD, NSU und Rechtsruck in ganz Europa.Gerade in diesen Zeiten ist es unerlässlich Organisationen wie der VVN-BdA den Rücken zu stärken und sie in unserem gemeinsamem Kampf gegen den Faschismus zu unterstützen.

Petition: Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!

10. Dezember 2019 Von: Andreas Decker aus: Freising

An: Finanzamt Berlin & Deutscher Bundestag Petitionsausschuss in: Deutschland Zeichnungsfrist bis: 03.01.2020

  • Die Berliner Finanzbehörden haben der Vereinigung der Nazi-Verfolgten den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Wir fordern, der VVN-BdA diesen Status wieder anzuerkennen. Die Erinnerung an die Verbrecher und Opfer des Nationalsozialismus ist gerade in der heutigen Zeit wichtig für die Gesellschaft, dadadurch ein weiteres Erstarken des Faschismus gestoppt werden kann. Nur eine von 17 Verfassungsschutzbehörden in Deutschland stuft die VVN-BdA als „linksextremistisch beeinflusst“ ein. Der bayerische Verfassungsschutz tut dies seit Jahren in seinen Berichten fast nach dem Copy-und-Paste-Verfahren.
  • Quelle:www.tagesschau.de/inland/verfolgte-naziregime-gemeinnuetzigkeit-101.html
  • Des Weiteren hat das Finanzamt Oberhausen aufgrund derselben Sachlage und Eingabe der VVN-BdA NRW die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Von daher ist die Entscheidung des Berliner Finanzamts nicht nachvollziehbar.

Wer seine Solidarität auch mit Taten ausdrücken will, kann hier Mitglied der VVN-BdA werden:

Die Petition online unterzeichnen

Unterschriftenlisten zum herunterladen:

unterschriftenformular.die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben_de_DE.utf8(1)

VVN muss vorerst keine Steuern nachzahlen

11.12.2019 15:55 Uhr Meldung dpa

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) muss nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit vorerst keine Steuern nachzahlen. Das Berliner Finanzamt für Körperschaften setzte den Vollzug des ergangenen Steuerbescheids aus, wie VVN-Geschäftsführer Thomas Willms am Mittwoch mitteilte. Diese Entscheidung wegen "unbilliger Härte" für den Verein, der sich in seiner Existenz bedroht sieht, sei ein Etappensieg. Aber die Frage, ob der Entzug der Gemeinnützigkeit rechtmäßig oder rechtswidrig war, bleibe aus Sicht des VVN weiter unbeantwortet.