Budapest-Komplex: Antifaschist Gino soll nach Deutschland ausgeliefert werden
20.08.2026 um 9:30 presseartikel von Perspektive Online
Am Mittwoch entschied das Pariser Berufungsgericht, dass Antifaschist Gino nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Dort droht ihm eine Weiterführung nach Ungarn, wo er unmenschlichen Haftbedingungen und Gewalt ausgesetzt wäre. Mehrere Gruppen rufen zum Protest auf.
Am Mittwoch entschied das Pariser Berufungsgericht, dass der Antifaschist Rexhino „Gino“ Abazaj nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Er war zuvor nach Frankreich geflohen, weil ihm in Deutschland eine Auslieferung nach Ungarn und dort menschenrechtsverachtende Haftbedingungen drohen. Da sein Anwalt sofort Rechtsmittel einlegte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Doch sollte es bestätigt werden, besteht diese Gefahr für Gino nun erneut.
Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2023 beim „Tag der Ehre“ in Budapest Faschist:innen angegriffen zu haben. Dabei handelt es sich um eine traditionelle Neonazi-Demonstration, bei der unter anderem SS-Faschisten geehrt werden. In diesem Kontext – auch Budapest-Komplex genannt – kam es über die letzten Jahre europaweit zur Verfolgung dutzender Antifaschist:innen.
Gegen das Urteil und die Auslieferung Ginos rufen mehrere Gruppen zum Protest auf, darunter unter anderem die Prisoners Voice Platform und verschiedene Initiativen. Auch die Rote Hilfe schließt sich an und erklärt, wie skandalös das Urteil ist: „Die heutige Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts, Gino nach Deutschland auszuliefern, ist empörend. Damit schließt sich Frankreich der wachsenden Zahl von Staaten an, die Antifaschismus zum Hauptfeind erklärt haben, und leistet der deutsch-ungarischen Verfolgungsoffensive Vorschub. […] Seine Auslieferung an Deutschland muss mit allen Kräften verhindert werden. Wir rufen dazu auf, gegen dieses Urteil zu protestieren: Wir sind alle Antifa – no extradition!“, erklärt Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe.
Jahrelange Verfolgung
Gino sieht sich seit Jahren einer Verfolgung durch die europäischen Behörden ausgesetzt. Zunächst wurde er auf ungarische Nachfrage in seinem damaligen Wohnort in Finnland festgenommen. Um der drohenden Auslieferung nach Ungarn zu entkommen floh er daraufhin nach Frankreich, wo er Ende 2024 erneut festgenommen wurde.
Jedoch lehnte das Pariser Berufungsgericht im April 2025 eine Auslieferung ab. Hintergrund war vor allem die fehlende Rechtsstaatlichkeit und mögliche Folter, der Gino in Ungarn ausgesetzt wäre. Auch hatte das französische Gericht Bedenken darüber, ob die Voraussetzungen für einen europäischen Haftbefehl überhaupt erfüllt waren. Ein solcher ist nämlich eigentlich nicht für einfache Körperverletzungsdelikte, sondern nur für besonders schwere Straftaten vorgesehen.
Als eine Auslieferung also abgewendet schien, sprang im Dezember letzten Jahres plötzlich der deutsche Staat ein und sprach seinerseits einen europäischen Haftbefehl für Gino aus. Hintergrund war, dass zwei der angegriffenen Faschisten wohl deutsche Staatsangehörige sind. Das Pariser Berufungsgericht sah sich nun also gezwungen, denselben Sachverhalt erneut zu entscheiden, was zur mehrfachen Vertagung des Prozesses beitrug.
Auslieferung beschlossen, Weitergabe nach Ungarn droht
Nun gab das französische Gericht dem Druck Deutschlands statt und entschied, dass Gino binnen zehn Tagen nach Deutschland überführt werden solle. Da Ginos Anwalt sofort Rechtsmittel einlegte, ist das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig – die nächste Instanz soll das Urteil im September prüfen.
Das Gericht machte diese Kehrtwende dabei im Bewusstsein, dass Gino in Deutschland nicht nur eine harte Strafverfolgung, sondern aufgrund seiner nicht-deutschen Staatsangehörigkeit – Gino ist in Italien aufgewachsen, besitzt aber die albanische Staatsangehörigkeit – auch eine weitere Auslieferung nach Ungarn droht. Somit akzeptiert das Pariser Berufungsgericht die Gefahr einer menschenrechtsfeindlichen Behandlung Ginos im ungarischen Gefängnis und widerspricht seiner eigenen vorhergegangenen Entscheidung.
Gino wie Maja – Deutschland als Ungarns Handlanger
Doch auch über die Frage der Staatsangehörigkeit hinaus beweist der deutsche Staat immer wieder, dass er gerne im Interesse Ungarns handelt und militante Antifaschist:innen im Rahmen des Budapest-Komplexes auf das Schärfste verfolgt. Insbesondere in der Frage einer möglichen Auslieferung ist Maja T. dafür wohl das beste Beispiel:
Maja wird ebenfalls vorgeworfen, am „Tag der Ehre“ in Angriffen auf Nazis verwickelt gewesen zu sein, und wurde deshalb im Juni 2024 an die ungarischen Behörden ausgeliefert. Dass diese Auslieferung illegal war, interessierte den deutschen Staat wenig. Ganz im Gegenteil: er organisierte hastig eine Nacht-und-Nebel-Aktion, um der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zuvorzukommen, nachdem Majas Anwält:innen Einspruch gegen das Auslieferungsurteil des Berliner Kammergerichts einlegten.
Auch dass Maja in Ungarn unmenschlichen Haftbedingungen ausgesetzt ist und dass Majas Geschlechtsidentität als nicht-binäre Person dort nicht anerkannt wird, ließen den deutschen Staat nicht zögern. Seit der Auslieferung bemüht sich der deutsche Staat nicht um eine Rückführung Majas. Im Februar 2026 fiel dann in Budapest ein Urteil von acht Jahren Haft, wogegen derzeit ein Berufungsverfahren läuft. Maja sitzt derweil weiterhin in einem ungarischen Gefängnis und ist dort neben unhygienischen Bedingungen und Foltermethoden wie Isolationshaft auch direkter körperlicher Gewalt wegen der eigenen Geschlechtsidentität ausgesetzt.
Budapest-Komplex geht noch tiefer
Doch die Verfolgung militanter Antifaschist:innen im Rahmen des Budapest-Komplexes geht noch viel weiter als nur Maja. Dass der deutsche Staat dabei bereit ist, auch selbst Urteile zu verhängen, zeigte er im September 2025, als das Oberlandesgericht München die Antifaschistin Hanna S. zu fünf Jahren Haft verurteilte. Das Urteil basierte dabei auf keinen festen Beweisen und stemmte sich vor allem auf unwissenschaftliche Indizien wie Körpervermessungen oder sogenannte „Super-Recognizer“.
Besonders deutlich wurde in diesem Prozess aber vor allem, wie sehr die Staatsanwaltschaft das Bild einer gefährlichen Terroristin zu prägen versuchte. So forderte man sogar neun Jahre Haft wegen des unbegründeten Vorwurfs des versuchten Mordes.
„Overcharching“ und ähnliche Taktiken benutzt der Staat nun auch im Prozess gegen sechs Angeklagte in Düsseldorf. Hinzu kommt hierbei noch, dass allein der Verhandlungsort schon so gewählt wurde, dass es der Verteidigung besonders schwer gemacht wird. Zweifel an Indizien und Beschwerden über Terror-Inszenierung seitens der Staatsanwaltschaft äußert derweil auch die Verteidigung von sieben in Dresden im Rahmen des Antifa-Ost-Komplexes angeklagten Antifaschist:innen.
Über die deutschen Landesgrenzen hinweg ist die Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts vor allem für den Antifaschisten Zaid von Belang. Er ist ebenfalls im Rahmen des Budapest-Komplexes angeklagt und ist wegen seiner syrischen Staatsangehörigkeit ähnlich wie Gino einer erhöhten Auslieferungsgefahr nach Ungarn ausgesetzt. Deswegen war er im Oktober letzten Jahres nach Frankreich geflohen und hatte sich dort den Behörden gestellt, nachdem er durch eine Haftverschonung vorübergehend freigekommen war. Es ist noch unklar, inwiefern die Entscheidung, Gino auszuliefern, auch auf Zaid übertragbar ist.






