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Am 07.11.2019 wurde vom Bundestag das "Digitale Versorgungsgesetz" beschlossen. Gesundheitsminister Jens Span bekräftigte mehrmals sein Versprechen, dass die Versichertendaten nur anonymisiert an die Forschung übergeben werden. Beschlossen wurden drei datenschutzrechtlich umstrittene Regelungen:
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Die Gesundheitsdaten der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sollen künftig ohne ihr Einverständnis in einer der umfangreichsten Datensammlung in der Bundesrepublik gespeichert werden. Dagegen regt sich Widerspruch und Widerstand:
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CCC diagnostiziert Schwachstellen im deutschen Gesundheitsnetzwerk
Hackern des Chaos Computer Club ist es gelungen, sich Zugangsberechtigungen für das sogenannte Telematik-Netzwerk zu verschaffen. An das Netz sind über 115.000 Praxen angeschlossen. Über das System sollen in naher Zukunft verpflichtend digitale Patientendaten und elektronische Rezepte ausgetauscht werden.
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Zur drohenden Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen
Patientendaten zu verkaufen
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