Gesichtserkennung in Deutschland mehr als verdoppelt
Die Nutzung von Gesichtserkennung durch die Polizei hat sich in Deutschland binnen eines Jahres mehr als verdoppelt. Migrant:innen und Aktivist:innen stehen besonders im Fadenkreuz.
Gesichtserkennung wird schon heute in Deutschland großflächig angewendet. Eine kleine Anfrage von Lea Reisner von den Linken an die Bundesregierung zeigt, dass sich die Anwendungszahlen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben. Ein Grund für den Anstieg ist laut dem Journalisten Matthias Monroy die Verwendung von KI bei dem Vergleich von Gesichtsmerkmalen.
Die Polizeibehörden Deutschlands haben im Jahr 2025 insgesamt 313.500 Abfragen mit dem seit 2008 bestehenden Gesichtserkennungssystem (GES) durchgeführt. Im Vergleich dazu waren es 2024 121.000 Abfragen – ein deutlicher Anstieg. Bei den Abfragen sind jedoch auch Doppelzählungen enthalten, beispielsweise beim Vergleich von Videosequenzen.
Zehntausende Abfragen, Millionen in den Datenbanken
Von den über 30.000 Abfragen der Bundespolizei ergab etwa jede sechste einen Treffer. Erklären lässt sich die hohe Zahl mit der Kontrolle von überwiegend Migrant:innen in Grenzregionen. Bei den Landeskriminalämtern (LKA) ist die Quote deutlich niedriger. Insgesamt wurden 1.833 Personen ermittelt, zu rund 22.000 weiteren Personen wurden sogenannte „Ermittlungshinweise“ gegeben – eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr.
Ob der Verfassungsschutz, der Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik, dieses System ebenfalls nutzen kann, ist nicht bekannt, erscheint jedoch mit Blick auf die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden plausibel. In diesem Fall wäre es realistisch, dass die Zahlen um weitere Tausend Abfragen steigen würden.
Bei der Gesichtserkennung werden Gesichtsmerkmale codiert und in einer Datenbank, der INPOL, gespeichert. Hierfür werden vor allem Bilder aus erkennungsdienstlichen Maßnahmen genutzt, also Bilder, die von Personen angefertigt werden, die einer Straftat beschuldigt werden. Derzeit sind dort 5,4 Millionen Menschen mit insgesamt 7,6 Millionen Lichtbildern erfasst.
Durch den seit 2024 eingesetzten KI-Abgleich liefert das System laut dem LKA Niedersachsen innerhalb von Sekunden Ergebnisse. Mithilfe der „GES-App“ kann Gesichtserkennung zudem einfacher über Smartphones durchgeführt werden.
Migrant:innen im Fokus
Schon jetzt ist das Gesichtserkennungssystem eines, das vor allem bei der Verfolgung von Migrant:innen eingesetzt wird. Denn um einen Treffer bei der Gesichtserkennung zu erzielen, muss ein Vergleichsbild bereits zuvor Teil der polizeiinternen Bilddatenbank sein.
Doch diese Datenbank greift auch auf Bilder zu, die bei der Einwanderung angefertigt werden. Dadurch sind gut die Hälfte der gespeicherten Personen Migrant:innen. Verdachtsunabhängig werden also alle Migrant:innen mit ihren Bildern für eine gewisse Zeit gespeichert und können per KI-Abgleich identifiziert werden. Wenn sie einmal in der Datenbank erfasst sind, kann ihnen strafbares Verhalten durch Gesichtserkennung leichter nachgewiesen werden.
Teil der inneren Aufrüstung
Der deutliche Anstieg der Verwendung von Gesichtserkennungssystemen ist Teil einer inneren Aufrüstung und reiht sich in eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zur Überwachung und Repression ein. Zu nennen sind zum Beispiel die Zunahme von Eskalationen bei Fußballspielen, die massiven Angriffe auf Palästina-Proteste sowie verschärfte Polizei- und Versammlungsgesetze.
Auch Massenkontrollen von ganzen Demonstrationen wie in Leipzig bei „Tag X“ oder nach dem Rheinmetall Entwaffnen Camp in Köln steigern den Datensatz und erhöhen die Trefferquote gerade von fortschrittlichen Aktivist:innen.






