Deserteure. Die Geschichte von Gewissen, Widerstand und Flucht
edition espero

Nicht töten und nicht sterben! – Deserteure und ihre Geschichte
„Du. Mann auf dem Dorf und Mann in der Stadt. Wenn sie morgen kommen und dir den Gestellungsbefehl bringen, dann gibt es nur eins:
Sag NEIN! “
Wolfgang Borchert1
In seinem neuesten Buch widmet sich Rolf Cantzen der Geschichte der Deserteure. Hervorgegangen aus einer Langen Nacht beim Deutschlandfunk / Deutschlandradio handelt es von Menschen,
„[…] die sich dem Krieg und Militär entziehen. Ihre Motive sind vielfältig. Sie wollen nicht töten, sie wollen nicht sterben, sie haben Angst, sie müssen ihre Familien versorgen, sie wollen nicht gehorchen und sich nicht schikanieren lassen, ihnen sind Manneszucht und Männerbünde zuwider, sie wollen ihre Verantwortung und Selbstbestimmung nicht aufgeben, sie wollen nicht für ein Regime und ein Ziel kämpfen, das sie ablehnen. Meistens gibt es mehr als einen Grund, ‚von der Fahne zu gehen‘ und zu desertieren“ (S. 9).
Hierbei spannt der Autor den historischen Bogen von der Römerzeit über das Wilhelminische Kaiserreich und den Nationalsozialismus, lenkt die Aufmerksamkeit auch auf Desertion in der DDR und den seit 2022 andauernden ukrainisch-russischen Krieg.
Der seit der Neuzeit gängige Begriff ‚Desertion‘, der im deutschsprachigen Raum häufig auch synonym für ‚Fahnenflucht‘ verwendet wird, meint „[…] das eigenmächtige und mit Sanktionen belegte Verlassen der Truppe mit der Absicht, nicht mehr zurückzukehren“ (S. 13). Cantzen definiert Desertion als eine „[…] moralisch gerechtfertigte, aber rechtlich sanktionierte Kündigung einer Zwangsmitgliedschaft“ (S. 179), einer staatlichen, entindividualisierenden Zwangsmitgliedschaft, „[…] die auch die Teilnahme an staatlichen Veranstaltungen wie Kriegen – Töten und Getötet-Werden – miteinschließt“ (S. 180). Zugleich betont er, dass sich Deserteure mitnichten obligatorisch als Pazifisten oder Befürworter gewaltfreier Optionen verstanden.
Stets galt Desertion als ‚Vaterlandsverrat‘, der drakonische Bestrafungen nach sich zog. So galt das 18. Jahrhundert mit seinen feudalen Fürstenarmeen und brutalen Zwangsrekrutierungen als Zeit der Deserteure. Waren bis dato in der deutschen Militärsprache die Begriffe ‚Fahnenflucht‘ und ‚Ausreißen‘ gebräuchlich, rückte nun der Begriff ‚Desertion‘ an deren Stelle. Im 19. Jahrhundert dann sollten sich Soldaten gegenüber ihrem Vaterland als loyal erweisen: „Alle Soldaten bildeten eine nationale Familie. […] Der Dienst an der Nation musste dem Soldaten eine Ehre sein“ (S. 25). Im Rahmen nationalistischer Mobilmachung, die stets mit einem äußeren Feindbild (Frankreich, Russland usw.) verknüpft war, wurde die „Ehre des Vaterlandes, […] die Ehre der Soldaten und […] die Ehre des Mannes als Krieger“ (S. 26) beschworen:
„Bis heute tradieren sich diese rassistischen Bilder. Wer zu einem derart markierten Feind überlief, beging schwersten Verrat an Volk, Vaterland und Nation. Der Feind war damit der Andere, der Fremde, der Minderwertige. Die Konstruktion des überlegenen Eigenen – des eigenen Volks, des eigenen Blutes, der eigenen ‚Rasse‘ – erfolgte im Gegensatz zum abgewerteten Anderen“ (S. 27).
Realiter sind, wie Cantzen plausibel beschreibt, Nationen mitnichten natürlich, sondern „[…] ideologisch aufgeladene, politisch motivierte Konstruktionen zur Begründung und Festigung von staatlicher Herrschaft“ (S. 27 f.). Dies gelte auch für ein „[…] ethnisch definiertes Staatsvolk mit einer Nationalsprache“ (S. 28).
Im Zuge einer massiven Militarisierung des 1871 begründeten autoritären Wilhelminischen Kaiserreiches, legte das ein Jahr später in Kraft getretene Reichsmilitärstrafgesetz detailliert Maßregelungen für Desertion fest, die im Falle einer Fahnenflucht Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren, im Wiederholungsfall sogar bis zu zehn Jahren und im Kriegsfall sogar die Todesstrafe vorsahen:
„Die Militarisierung der Gesellschaft im 19. Jahrhundert und der damit verbundene völkische Nationalismus mit seinem latenten Rassismus, Antisemitismus und Autoritarismus blieben in Deutschland, doch nicht nur hier, dominant“ (S. 31).
Gegenstimmen rührten sich damals u. a. seitens von AnarchistInnen/Anarcho-SyndikalistInnen (Gustav Landauer2, Arnold Roller, und nach dem Ersten Weltkrieg vor allem Ernst Friedrich, Rudolf Rocker u. a.), die die Verweigerung jeglichen Kriegsdienstes, die Vorbereitung von Massenstreiks zur Vermeidung katastrophaler kriegerischer Konflikte und zur Verhinderung des Massentötens favorisierten, mit dem Ziel einer endgültigen Abschaffung aller Armeen, sowie von bürgerlichen PazifistInnen, etwa der Schriftstellerin und Friedensnobelpreisträgerin (1905) Bertha von Suttner (1843-1914).
Während des Ersten Weltkriegs desertierten anfangs vor allem Soldaten, die nationalen Minderheiten aus dem Elsass, aus Luxemburg und den polnisch- und dänischsprachigen Gebieten angehörten. Über die soziale Herkunft der Deserteure, lassen sich, so Cantzen, nur vage Erkenntnisse ergründen. Auffällig sei, dass zahlreiche Deserteure der Arbeiterschaft oder, etwa in Bayern, der Handwerkerschaft und Landbevölkerung entstammten (vgl. S. 48). Als bevorzugte Fluchtziele boten sich damals die neutrale Schweiz, die Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen, auch Frankreich und Belgien an. Genaue Zahlen über den Umfang der Desertion zwischen 1914 und 1918 sind ebenfalls nur mühsam zu ermitteln. Bei Kriegsende betrug die Zahl der gegen Deserteure anhängigen Verfahren 1,1 Millionen (vgl. S. 49). Verurteilte Fahnenflüchtige verbüßten zumeist mehrjährige Haftstrafen oder wurden psychiatrisiert:
„Interessant ist hier, dass ein Mensch, der nicht kompatibel ist mit den militärischen Erfordernissen, pathologisiert wird. Das Militär und seine Ordnung selbst stehen nicht zur Disposition“ (S. 57).
Ab Sommer 1918 beteiligten sich etwa eine Million deutsche Soldaten an den bis Kriegsende andauernden Militärstreiks, wobei, wie der Autor betont, unterschieden werden muss zwischen Desertion – also unerlaubter Entfernung – und Meuterei – also der Weigerung, auf Befehl zu kämpfen (vgl. S. 49).
Ein weiteres Kapitel widmet sich der literarischen Verarbeitung des Ersten Weltkriegs und seiner Folgen. Zu den kriegsverherrlichenden Veröffentlichungen zählen etwa Ernst Jüngers Roman In Stahlgewittern (1920) oder die Offiziersmemoiren Manfred von Richthofens Der rote Kampfflieger (1917). Die erfolgreichsten Publikationen der kriegsverneinenden Literatur betreffen Erich Maria Remarques_Im Westen nichts Neues_ (1929), Joachim Edlef Köppens Heeresbericht (1930), Wilhelm Lehmanns_Der Überläufer_, ein Mitte der 1920er-Jahre verfasster Roman, der erst 1962 erschien, Ernst Friedrichs antimilitaristischen Foto-Textband Krieg dem Kriege (1924; Neuauflage 2015) und Jaroslav Hašeks Die Abenteuer des braven Soldaten Schwejk (1921-1923).3
Während des Nationalsozialismus verschärfte sich das Militärstrafrecht nachdrücklich. Mit Hilfe des ideologischen Konstrukts der sog. ‚Dolchstoßlegende‘, wonach der Erste Weltkrieg nicht auf dem Schlachtfeld, sondern im Innern durch die sog. ‚Heimatfront‘ aufgrund von Desertion, Meuterei und ‚Drückebergerei‘ verloren gegangen sei, reagierte die Militärjustiz des NS-Regimes mit massenhaften, gegen Ende des Zweiten Weltkrieges noch zunehmenden Todesurteilen gegen Fahnenflüchtige. Die Zahl erfolgreicher Desertionen wird auf etwa 400.000 Wehrmachtssoldaten geschätzt (vgl. S. 72): „Mehr als drei Viertel der Todesurteile und von der Militärjustiz angeordneten Hinrichtungen traf Deserteure“ (S. 70). Geschätzt wird, dass mindestens 35.000 deutsche Soldaten wegen Fahnenflucht verurteilt wurden. Von annähernd 23.000 verhängten Todesurteilen wurden 65 Prozent tatsächlich vollstreckt. Im Gegensatz dazu wurden im Ersten Weltkrieg ‚nur‘ 48 Deserteure hingerichtet:
„Auch wegen anderer Delikte wie Hochverrat, Befehlsverweigerung, diverser Verstöße gegen die ‚Manneszucht‘, wegen Wehrkraftzersetzung, Diebstählen usw. wurden während des Zweiten Weltkriegs mehrere Tausend Todesurteile verhängt. Doch der Anteil der zum Tode verurteilten und hingerichteten Deserteure ist am höchsten“ (S. 71).
Aktiv beteiligt an den Verurteilungen und Hinrichtungen als Todesschützen, Unteroffiziere, Offiziere, Ankläger, Richter, Verteidiger und Beisitzer waren über 200.000 Menschen, die, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nach der Befreiung vom Nationalsozialismus ungeschoren davonkamen und sich in Schweigen hüllten.
Bekanntermaßen tat sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Aufarbeitung der NS-Militärgerichtsbarkeit, die erst mit der Filbinger-Affäre Ende der 1970er-Jahre einsetzte, außerordentlich schwer (vgl. S. 69). Bis den Opfern dieser NS-Militärjustiz Gerechtigkeit widerfuhr, sollte es Jahrzehnte dauern. Für die bundesdeutsche Friedensbewegung dagegen galten Deserteure als „ehrbare Pazifisten und Antimilitaristen“ und als Kämpfer gegen „alles Destruktive der patriarchalen Kultur“ (S. 102), denen es nachzueifern galt, was wiederum den Widerstand Konservativer und der Militärkreise hervorrief.
Ausführlich beschäftigt sich Cantzen mit den Motiven von Deserteuren, speziell von Wehrmachtsangehörigen (vgl. S. 102 ff.). Er betont, dass bei Fahnenflüchtigen zwischen ethischen und politischen Motiven sowie eigennützigen und egoistischen Motiven zu unterscheiden ist:
„Desertionen werden über die Motive der Desertierenden bewertet. Nicht thematisiert wird, dass dem Staat – egal welcher – ein Recht zu militärischen Zwangsverpflichtungen zukommt. Nicht thematisiert wird, dass der Staat – egal welcher – das Recht hat, Menschen gegen ihren Willen zum Töten zu zwingen und dazu, sich dem Risiko auszusetzen, getötet zu werden“ (S. 103).
Die wahren Motive von Desertierenden der Wehrmacht zu ermitteln, erscheint schwierig, weil vielfach nur auf Gerichtsdokumente, also Verhörprotokolle und Urteilsbegründungen, Herrschaftsdokumente, Bezug genommen werden kann. Diese Quellen sind kaum aussagekräftig, weil angeklagte Fahnenflüchtige nur dann einer Todesstrafe entgehen konnten, wenn sie nicht politische Gründe oder eine Ablehnung des Tötens bekundeten, sondern etwa „[…] auf Eheprobleme, Angst um die ausgebombten Eltern, Ärger mit den Vorgesetzten oder Angst vor Strafen wegen Urlaubsüberschreitungen etc.“ (S. 105) verwiesen.
Als gesicherte Fluchtmotive lassen sich politische und antimilitaristische Motive, der Wunsch zu überleben, Zwangsrekrutierung, Desertion aus Strafbataillonen, Schlüsselerlebnisse wie die Ermordung von Zivilisten sowie situative Gründe, etwa um einer Bestrafung wegen Vergehen zu entgehen, sowie Erschöpfung, Kriegsmüdigkeit und Desillusionierung benennen (vgl. S. 107 f.). Insgesamt, so Cantzen, lassen sich Deserteure nicht automatisch „[…] als Widerständler gegen das Nazi-Regime vereinnahmen. Ihre Motive sind vielfältiger, komplexer und situationsbezogen“ (S. 108). Desertionen erfolgten häufig, wie autobiografische Zeugnisse zeigen, im Urlaub, während Lazarettaufenthalten oder in besetzten Ländern ohne Kampfgebiet, „[…] also dann, wenn die Desertion niemanden in direkte Gefahr brachte“ (S. 111). Doch Fahnenflucht fand auch in Kampfgebieten statt.
Auch nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 exekutierte die deutsche Militärjustiz im Bereich der Westalliierten weiter: „Selbst in Kriegsgefangenenlagern ließen Offiziere nach Kriegsende Deserteure aburteilen und umbringen. […] Die Militärjustiz der Wehrmacht ließ sich von der Kapitulation nicht stoppen“ (S. 131 f.). Ernsthafte Bemühungen, Militärjuristen nach 1945 gerichtlich zu belangen, blieben unzureichend. Nur wenige ‚Mörder in Robe‘, die in NS-Zivilgerichten (Todes-)Urteile gesprochen hatten, wurden verurteilt; keiner der etwa 3.000 Wehrmachtsrichter und -ankläger. Viele dieser Täter erklommen nach 1945 höchste Justizämter als Bundesrichter, Landgerichtspräsidenten, Staatsanwälte und Senats- und Gerichtspräsidenten, während ehemalige Deserteure weiterhin als vorbestraft galten. Die ‚Henker‘ versammelten sich zudem seit den 1950er-Jahren zu regelmäßigen Kameradschaftstreffen: „Man feierte zusammen, netzwerkte, bastelte an einem ihnen genehmen Geschichtsbild der Militärjustiz“ (S. 144). Nicht zuletzt aufgrund dieser gezielten Lobbyarbeit dominierte das Geschichtsbild ehemaliger NS-Militärjuristen in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik.
Auch linke Historiographie und Publizistik tat sich lange mit der Erforschung von Desertion und Fahnenflucht schwer, unterstellte man dieser Gruppe doch fälschlicherweise egoistische und unsolidarische Motive. Viel zu unbekannt blieben in der Friedensbewegung, auch in den 1980er-Jahren, anarchistische und syndikalistische antimilitaristische Ansätze: „Das Thema Desertion konnte von einzelnen Ausnahmen abgesehen keine nachhaltige Breitenwirkung entfalten, obwohl es wissenschaftliche und politische Diskussionen um Wehrmachtsdeserteure und ihre Militärrichter gab“ (S. 182) – etwa im Falle des baden-württembergischen Ministerpräsidenten und ehemaligen NS-Militärrichters Hans Georg Filbinger, der schließlich zurücktrat, weil er an Todesurteilen an Deserteuren beteiligt war.
Hielt die Stigmatisierung in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland an, so vollzog sich seit den 1970er-Jahren, etwa im Zuge der Geschichtswerkstätten, ein gewisser Perspektivenwechsel, der schließlich auch den Deserteuren Gerechtigkeit widerfahren ließ. Jedoch erst 2002 konnte sich der Bundestag dazu durchringen, alle Deserteure uneingeschränkt zu rehabilitieren; für sog. ‚Kriegsverräter‘, denen während des Nationalsozialismus die Todesstrafe drohte, sollte es sogar noch bis zum Jahr 2009 dauern, bis ihre Urteile vollständig aufgehoben wurden. In der heutigen NS-Widerstandsforschung wird Widerstand nicht länger nur als aktiver Widerstand etwa der Attentäter des 20. Juli 1944 gesehen. Dazu zählen heute, völlig zu Recht, auch „Dissidenz, Nonkonformität, Regelverstöße, Ungehorsam, Zivilcourage und anderes“ (S. 185) und damit – endlich – auch die Gruppe der Deserteure.
Das gut lesbare und informative Buch bricht eine Lanze für die Deserteure. Ihm sind zahlreiche LeserInnen zu wünschen.
Siegbert Wolf
Anmerkungen:
1 Wolfgang Borchert: Dann gibt es nur eins!, in: Ders.: Das Gesamtwerk, hrsg. von Michael Töteberg unter Mitarbeit von Irmgard Schindler, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Verlag, 2007, S. 527-530, hier: S. 528.
2 Vgl. Siegbert Wolf: Der antimilitaristische Ansatz Gustav Landauers, in: Gustav Landauer: Die Abschaffung des Kriegs durch die Selbstbestimmung des Volks / Rudolf Rocker: Die Waffen nieder – die Hämmer nieder!, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin: IDK-Verlag, 2023 (= IDK-Texte zur Gewaltfreiheit, hrsg. von Wolfram Beyer; 7), S. 5-17.
3 Vgl. hierzu: Rolf Cantzen / Bodo Dringenberg: Biere, Tiere, Anarchie. Jaroslav Hašek – mehr als Schwejk, Köln: Launenweber, 2018, S. 117 ff.
Quelle: espero Nr. 12, Januar 2026, S. 326-332.






