Systematische polizeiliche Verfolgungen von Unschuldigen („Restverdacht“)
von: anonym am: 27.11.2025
Neben dem polizeilichen Führungszeugnis gibt es weniger bekannt die KAN-Akte, in der man bereits registriert wird, wenn man z. B. per Anzeige beschuldigt ist (auch wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, man also de facto unschuldig ist).
KAN heißt „Kriminalaktennachweis“, offiziell Kriminalaktennachweis/INPOL (INPOL = Informationssystem der Polizei). Einen Eintrag in die KAN-Akte bekommt man, wenn man z. B. (zu Unrecht) per Anzeige eines Vergehens beschuldigt wird. Das heißt für alles, was mit der Polizei zu tun hat, aber ohne Verurteilung bleibt (nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht); Ausweiskontrollen finden hier keinen Eingang, der KAN-Eintrag wird hier aber wohl abgefragt.
Zum Beispiel werden auch Ereignisse wie die Einlieferung in eine Psychiatrie mittels Polizei in der KAN-Akte registriert und mind. zehn Jahre gespeichert. Wenn man zehn Jahre keinen neuen Eintrag bekommt wird der Eintrag gelöscht, kommt aber ein neuer Eintrag hinzu, bleiben auch alte Einträge bestehen bis der jüngste Eintrag zehn Jahre alt ist. Man kann Akteneinsicht verlangen (in Bayern z. B. §65 PAG; Kopie des Ausweises beilegen) und eine Löschung bereits vor Ablauf der zehn Jahre begründet beantragen (ohne Bezug auf einen Paragraphen möglich; ab fünf Jahren wahrscheinlicher). Allerdings wird nach Auskunft eines Bekannten (privat) der Eintrag wohl nicht gelöscht, sondern nur dahinter „gelöscht“ geschrieben (Begründung der Polizei: Personalmangel).
Mit Hilfe der KAN-Akte lassen sich bei einem Verdacht Personen verfolgen, die tatsächlich aber ja zu Unrecht beschuldigt worden waren. Z. B. gab es einmal den Fall, dass ein Voyeur nicht gefasst werden konnte. Da ein Psychiatrie-Erfahrener früher wegen einer akuten psychischen Krise nackt auf der Straße herumlief, und dies polizeilich durch die KAN-Akte bekannt war, ist dieser im Zusammenhang mit dem Voyeurismus polizeilich vorgeladen worden.
Wer sich für seine Eintragungen in die KAN-Akte interessiert, dem wird empfohlen erst Einsicht zu beantragen und dann die Löschung. Sonst kann es sein, dass der Antrag auf Löschung ohne Erfolg bleibt. Begründung sollte sich auf mögliche künftige Verdachtsfälle beziehen und warum ein Restverdacht unbegründet ist (u. U. im Sinne eines „unbescholtenen Bürgers“: Man hat Familie, Arbeit, steht stabil im bürgerlichen Leben...)
Tatsächlich hat sich bis jetzt kein Jurist gefunden, der die KAN-Akte einer Einschätzung z. B. in einer Publikation unterziehen wollte.
Langsam scheint die Politik und damit die Öffentlichkeit aber auf die KAN-Akte aufmerksam zu werden.
Register zu Gesundheitsdaten von Menschen mit psychischen Erkrankungen
Evelyn Schötz (MdB, Die Linke): „CDU-Registerforderung ist verfassungswidrig – schon jetzt werden sensible Gesundheitsdaten massenhaft gespeichert“
Berlin, 13. August 2025 – Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Evelyn Schötz (Die Linke) offenbart, dass sensible Gesundheitsdaten psychisch erkrankter Menschen schon heute in großem Stil in Polizeidatenbanken gespeichert werden. Über 16.000 Einträge im INPOL-System tragen den Personenhinweis „Psychische und Verhaltensstörung“, mehr als 3.800 den Hinweis „Freitodgefahr“.
Besonders brisant: Die Regierung kann nicht sagen, in wie vielen Fällen dafür überhaupt ein ärztliches Gutachten vorliegt – oder ob die Betroffenen jemals informiert wurden. Auch Zahlen zu Löschanträgen oder erfolgreichen Korrekturen fehlen völlig.
„Das bedeutet: Menschen werden dauerhaft unter dem Label ‚psychisch gestört‘ in einer Polizeidatenbank geführt, ohne dass sie es wissen – und ohne, dass belegt ist, ob diese Einstufung medizinisch gerechtfertigt ist. Das ist ein massiver Datenschutzskandal und eine Gefahr für den Rechtsstaat“, warnt Schötz.
Riesiger Behördenapparat hat Zugriff
Diese sensiblen Gesundheitsdaten sind nicht etwa besonders geschützt, sondern für einen riesigen Behördenapparat zugänglich: Landespolizeien, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt und weitere Sicherheitsbehörden können die Daten direkt einsehen. Nur das Bundesamt für Verfassungsschutz ist angehalten, dass eine Einsicht der Daten an die unmittelbare Erfüllung der Aufgaben gebunden ist. Damit werden Informationen, die eigentlich unter das Arztgeheimnis fallen, de facto zur Sicherheitsakte – und das ohne wirksame externe Kontrolle. Dieser tiefgreifende Eingriff in die Vertraulichkeit medizinischer Informationen wirft erhebliche verfassungsrechtliche und ethische Fragen auf und untergräbt das Vertrauen in den Schutz sensibler Gesundheitsdaten nachhaltig.
Gefahr des „gläsernen Patienten“
Gleichzeitig arbeiten Bund und Länder in Arbeitsgruppen von Innen- und Gesundheitsministerkonferenz daran, den Datenaustausch zwischen Polizei, Psychiatrie und Sozialbehörden auszuweiten.
„Wer diese Vernetzung vorantreibt, steuert auf den ‚gläsernen Patienten‘ zu. Das ist das Gegenteil von Datenschutz – es ist Überwachung unter dem Deckmantel der Sicherheit“, kritisiert Schötz.
„Schon die aktuelle Praxis ist mehr als fragewürdig: Denn obwohl das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie die DSGVO klare Hürden für Datenübermittlungen setzen, eröffnen insbesondere die Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) der Länder sowie weitere Fachgesetze auf Landesebene Spielräume:
Gerade im Kontext von öffentlicher Sicherheit, Fremd- oder Eigengefährdung und bei der Einbindung zahlreicher Institutionen (von Gerichten bis hin zu Jugendämtern) entsteht damit ein rechtlicher Flickenteppich. Dieser erlaubt teils weiten Interpretationsspielraum für den Datenaustausch – was im Widerspruch zum hohen Schutzstandard der DSGVO steht. Die Einheitlichkeit und Verlässlichkeit des Datenschutzes in sensiblen Bereichen wie der Psychiatrie können so nicht gewährleistet werden – ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen“, so Schötz.
Palantir-Plattform trotz Verfassungsgerichtsurteil weiter im Gespräch
Besonders alarmierend: Trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das den Einsatz der Palantir-Software in Hessen und Hamburg wegen Verstoßes gegen Grundrechte stark eingeschränkt hat, prüft die Bundesregierung weiterhin die Nutzung solcher Systeme. Der Bundesrat forciert sogar den Ausbau der Plattform VeRA.
„Wer Palantir in diesem Kontext nutzt, ignoriert nicht nur ein höchstrichterliches Urteil, sondern überträgt hochsensible Gesundheitsdaten potenziell an ein US-Unternehmen. Das ist ein verfassungsrechtlicher Blindflug. Unklar ist auch, ob Palantir nicht schon jetzt aus Hessen Daten aus dem Register von Menschen mit psychischen Erkrankungen erhält – das ist unfassbar unverantwortlich“ , so Schötz.
Keine klare Absage an CDU-Registerforderung
Die Bundesregierung verweigert zudem eine eindeutige Absage an den Vorstoß von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, ein bundesweites Register für psychisch Erkrankte einzuführen.
„Das Schweigen der Regierung ist in diesem Fall brandgefährlich. Wer nicht klar widerspricht, signalisiert Zustimmung – und ebnet den Weg für autoritäre Forderungen, die Grundrechte mit Füßen treten. Studien beweisen längst, dass psychisch erkrankte Menschen nicht öfter straffällig werden als Menschen ohne psychische Erkrankungen. Im Gegenteil: Sie werden überdurchschnittlich oft Opfer von Straftaten. Wer wird sich bei einer psychischen Erkrankung unter solchen Vorzeichen noch Hilfe suchen? Eine solche institutionell geplante Stigmatisierung gefährdet die Lebensläufe und sogar die Menschenleben der Betroffenen. “, betont Schötz.
Die Linke fordert:
- Klare gesetzliche Verbote pauschaler Erfassung psychischer Erkrankungen durch Sicherheitsbehörden
- Löschung bestehender diskriminierender Einträge in Polizeidatenbanken
- Stärkung von Therapie und Prävention statt Ausbau von Überwachungsinstrumenten
- Uneingeschränkte Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention
- Verzicht auf Palantir und ähnliche Plattformen im Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten
„Das alles zeigt: Wir brauchen keine neuen Register – wir müssen vielmehr den bestehenden Datenmissbrauch sofort stoppen. Sicherheit entsteht nicht durch Überwachung und Generalverdacht, sondern durch Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe“, so Schötz abschließend.






