13 Jahre Haft für Daniela Klette – Urteil mit lautem Protest
Presseartikel Perspektive
Nach über 68 Verhandlungstagen wurde das mutmaßliche Ex-RAF-Mitglied Daniela Klette zu einer langen Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt. Inner- und außerhalb des Gerichtssaals kommt es zu Protesten.
Das Landgericht Verden hat die frühere mutmaßliche RAF-Angehörige Daniela Klette am Mittwoch zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach die 67-Jährige des besonders schweren Raubes in sechs Fällen sowie des versuchten schweren Raubes, des erpresserischen Menschenraubes und von Verstößen gegen das Waffengesetz schuldig.
Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Haft gefordert, ursprünglich wegen versuchten Mordes. Die Verteidigung plädierte derweil auf Freispruch.
Tumulte und laute Rufe nach der Urteilsverkündung
Nach der Urteilsverkündung kam es zu tumultartigen Szenen im Gerichtssaal. Unterstützer:innen von Klette skandierten lautstark „Freiheit für Daniela“ und buhten die Richter aus. Justizbeamte begleiteten mehrere Personen aus dem Saal. Klette selbst nahm das Urteil gefasst auf.
Bereits am Morgen hatten sich dutzende Anhänger:innen im Gerichtssaal zusammengefunden. Vor dem Gebäude, das für 3,6 Millionen Euro von einer Reithalle zu einem Gerichtssaal umgebaut wurde, harrten weitere 50 Menschen in der Frühlingssonne aus. Sie zeigten Transparente mit der Aufschrift „Solidarität mit Daniela“ .
Das Gericht sieht Klette als Teil eines Trios
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Klette zwischen 1999 und 2016 gemeinsam mit den weiterhin flüchtigen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub acht Raubüberfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verübt haben soll. Die Beute wird auf rund 2,7 Millionen Euro geschätzt. Bei Klette seien DNA-Spuren ihrer Komplizen gefunden worden, so der Richter.
Die politischen Forderungen der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 15 Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Nebenklage, vertreten durch Anwalt Steffen Hörning, forderte elf Jahre Haft wegen versuchten schweren Raubes. Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch für die Raubvorwürfe und argumentierte, dass lediglich der illegale Waffenbesitz erwiesen sei. Klettes Anwältin Undine Weyers erklärte, es gebe keine Beweise für eine Beteiligung an den Überfällen.
„Das heutige Urteil gegen Daniela Klette ist ein weiteres Paradebeispiel der politischen Justiz, die hier eine Generalabrechnung mit militantem linkem Engagement und mit kämpferischen politischen Bewegungen des vergangenen Jahrhunderts vollzieht“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Obwohl die Rote Armee Fraktion sich vor fast drei Jahrzehnten aufgelöst hat und die in diesem Prozess verhandelten Vorwürfe ebenfalls Jahrzehnte zurückliegen, verfolgt der Staat unbarmherzig und rachsüchtig alle, die mit der damaligen Bewegung in Verbindung gebracht werden. Ganz unverhohlen wurde an Daniela Klette heute ein Exempel statuiert.“ Abschließend erklärte Brückner: „Wir protestieren gegen diesen Akt der Unrechtsjustiz und fordern ein Ende der politischen Verfolgung.“
Die Schikanen des Verfahrens
Die Verteidigung hatte während des gesamten Prozesses auf die Schikanen des Staates hingewiesen. Klette befand sich zu Beginn ihrer Haftzeit in kompletter Isolationshaft unter 24-Stunden-Videoüberwachung. Die Prozessakten im Umfang von 18 Terabyte – etwa zehn Millionen Aktenordnern entsprechend – wurden der Verteidigung erst wenige Tage vor Prozessbeginn übergeben. Besucher:innen von Klette erhielten Vorladungen von der Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus wurde einer Anmelderin einer Solidaritätskundgebung der Arbeitsplatz gekündigt, der Presseraum für Journalist:innen wurde während des Verfahrens außerdem geschlossen.
Klette selbst hatte sich in ihrem schriftlichen Plädoyer am 12. Mai geäußert und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet: „Fahndung und Verfahren sind politisch bestimmt. Es geht hier darum, unbedingt Herrschaft und Unterwerfung durchzusetzen.“ Und weiter: „Es geht nicht um einzelne Taten und auch nicht so sehr um mich, sondern darum, eine Geschichte radikalen linken Widerstands zu delegitimieren und abschreckend zu bestrafen.“
Ein zweites Verfahren droht
Mit der Verurteilung in Verden ist der Rechtsstreit um Daniela Klette nicht beendet. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage wegen Klettes mutmaßlicher Beteiligung an drei RAF-Anschlägen in den 1990er Jahren erhoben: dem Anschlag auf das Rechenzentrum der Deutschen Bank 1990, der Aktion gegen die US-Botschaft 1991 und der Sprengung der im Bau befindlichen JVA Weiterstadt 199. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Oberlandesgericht Frankfurt. Dieser Kampf vor Gericht geht weiter.






