angst.jpg
g71.jpg
rheinmetall-entwaffnen.jpg
räte01.jpg
siko2.jpg
pag4.jpg
previous arrow
next arrow

Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit verabschiedete der Bundestag gegen die Stimmen der Opposition und den Bedenken des Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber am Donnerstag abend 28.01.2021 das neue Registermodernisierungsgesetz.

 Worum geht es dabei? Im Jahre 2007 wurde die individuelle Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) eingeführt. Damals wurde versprochen, dass diese überwachung big brotherSteuer-ID nicht als Personenkennzahl genutzt werden würde. Dies zeigt die Haltbarkeit von Versprechungen der Regierenden. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt zum digitalisierten, gläsernen Menschen und sieht vor Informationen aus 56 staatlichen Datenbanken und Registern miteinander zu verbinden. Dazu zählen etwa das Melderegister, das Ausländerzentralregister, bestimmte Dateien der Rentenversicherung, das nationale Waffenregister, das Insolvenzregister sowie das Versichertenverzeichnis der Krankenkassen. In all diesen Registern soll gemäß dem Gesetzesvorhaben künftig die Steuer-ID gespeichert werden. Dadurch erhält wer Zugriff auf diese Daten hat, ein sehr genaues Bild über die Lebensumstände eines Menschen.

Diese Datenbanken könnten später als Überwachungsinstrumente für Geheimdienst und Polizei ausgeweitet werden. Es könnten Personenprofile erstellt werden die dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung diametral entgegen stehen. Aber auch der Datenhunger der Wirtschaft würde keine Grenzen kennen, um daraus Profit zu schlagen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits 1983 gegen eine solche Nummer ausgesprochen. Auch 2007 merkten Datenschützer an, dass durch die Einführung der indivieduellen Steueridentifikationsnummer ein gläserner Bürger entsteht. Und auch jetzt bemängelte der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens an, da die geplanten Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch bieten würden.

Das die Bundesregierung die Warnungen vor verfassungsrechtlichen Bedenken einmal mehr in den Wind schlägt ist nichts Neues. Im letzten Jahr wurden von der Bundesregierung im Rahmen vom Infektionsschutzgesetz und der Gesundheitsreform (elektronische Patientenakte) Gesetze verabschiedet, die auf massive Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten stießen und trotzdem verabschiedet wurden. Offen ist bisher, ob das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet und einkassiert wird.

weitere Informationen: https://netzpolitik.org/2021/eine-nummer-fuer-alles-und-jeden/